„Für die Personalqualifizierung im Handlungskonzept Schule & Arbeitswelt wurde (...) ein modulares System von berufsbegleitenden Fortbildungen und Supervision entwickelt, das auch für eine mögliche Zertifizierung zur „Coaching-Fachkraft im Übergangsmanagement“ in Anspruch genommen werden muss. Das Profil umfasst im Wesentlichen die folgenden Kompetenzen(...):
wird als eine „spezialisierte Beratung“ verstanden, die besonderes Wissen und spezielle Methodenkompetenzen voraussetzt. Die Coaching-Fachkraft stellt den individuellen Beratungsbedarf der Schüler/-innen in den Mittelpunkt und entwickelt die Beratung als lösungsförderliches System, indem sie die vorhandenen Ressourcen und Kompetenzen der Jugendlichen in einer wertschätzenden gleichrangigen Kooperationspartnerschaft nutzt. Die individuelle Unterstützung der Jugendlichen erfolgt vor allem durch die Reflexion ihrer Ziele und Wunschvorstellungen. Die Beratung gelingt, wenn Schüler/-innen neue Sichtweisen und Handlungsansätze entwickeln.
beinhaltet die Fähigkeit, sowohl auf der Fall- als auch auf der Systemebene effektive Unterstützungsleistungen für die individuelle Berufswegeplanung der Jugendlichen zu organisieren. Die Coaching-Fachkraft erarbeitet sich systematisch ein Fallverständnis, achtet dabei auf die Grenzen des Coaching und steckt damit den Rahmen für den Auftrag des Coaching. Sie erschließt und steuert den Einsatz unterstützender Dienstleistungen und Hilfestellungen im Dienst der individuellen Förderung der Jugendlichen. Hierzu führt sie mit beteiligten Dienstleistern und Unterstützern ein Monitoring der gemeinsamen Leistungsfähigkeit durch und nimmt damit Einfluss auf die Weiterentwicklung der Unterstützungsleistungen.
Mit der Fähigkeit, in Kooperation mit den Lehrkräften der Schulen bedarfsgerecht zu unterstützen, nimmt die Coaching- Fachkraft gezielt Einfluss auf das Lernverhalten einzelner Schüler/-innen. In Absprache mit der Lehrkraft führt sie eigene Gruppenstunden zur vertiefenden Berufsorientierung durch. Gemeinsam mit den Lehrkräften arbeiten sie an der Weiterentwicklung der berufsorientierenden Curricula.
umfasst die Fähigkeit, Kompetenzen und Ressourcen der Schüler/-innen zu entdecken und nutzbringend für den Coaching-Prozess zu erschließen. Dabei achtet die CoachingFachkraft auf die psychologische Situation der Jugendlichen und ihre individuellen Bedürfnislagen. Sie ist in der Lage, die Chancen, die mit den Assessment-Center gestützten Kompetenzfeststellungen verbunden sind, einzuschätzen und für den individuellen Förderprozess zu erschließen. Zudem vermag sie die Voraussetzungen und Wirksamkeit der Coachingperspektive von weitergehenden Beratungs- bzw. Behandlungsangeboten abzugrenzen.“
Dieses modulare System berufsbegleitender Fortbildungen und Supervision wurde im Nachfolgeprojekt „Handlungskonzept Praxis, Lebensplanung und Schule“ weiter entwickelt und wird auch im aktuellen Projekt „Handlungskonzept Selbsteinschätzung, Training, Entwicklung, Perspektive“ überarbeitet und ggf. ergänzt werden. Seit 2021 ist es auch offen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Integrationsfachdienste, die am Projekt beteiligt sind.
1) Albers, Armin: Coachingkompetenz in der Übergangsgestaltung- Von der Personal- zur Systemqualifizierung und zurück In: BWP - Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis 6/2011, herausgegeben vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) , Bonn 2011