Was ist eine Arbeitsgelegenheit (AGH) und wer kann teilnehmen?
Mit Arbeitsgelegenheiten, sogenannten Ein-Euro-Jobs, bekommen langzeitarbeitslose Arbeitslosengeld II-Leistungsbeziehende die Möglichkeit, am Arbeitsleben teilzuhaben und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Arbeitsgelegenheiten fördern die Beschäftigungsfähigkeit und soziale Integration.
Arbeitszeit
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt in der Regel 30 Stunden, kann aber bei Bedarf, zum Beispiel bei gesundheitlichen Einschränkungen, auch reduziert werden.
Mehraufwandsentschädigung
Für ihre Arbeit erhalten die Teilnehmenden, zusätzlich zum Arbeitslosengeld II, eine Mehraufwandsentschädigung und Fahrkostenerstattung.
Mit einer Arbeitsgelegenheit gehen Sie einer sinnvollen Tätigkeit nach und erhöhen Ihre Chancen auf Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Zuweisung
Für die Aufnahme einer Arbeitsgelegenheit ist eine Zuweisung des Jobcenters notwendig.
Bitte fragen Sie Ihre zuständige persönliche Ansprechperson in Ihrem Jobcenter.
Tätigkeitsbereiche
Wir bieten Ihnen viele interessante Tätigkeiten im Rahmen einer AGH intern oder extern.
Fahrradwerkstatt: | Reparatur, Service, Instandsetzung gebrauchter Fahrräder |
Tierheim: | Helfer/ Helferin Wege- und Gehegepflege beim Tierschutzverein Neumünster und Umgebung von 1932 e.V. |
Cafe Jerusalem: | Helfer/ Helferin im Cafe Jerusalem |
Tafel Neumünster: | Helfer/ Helferin bei der Tafel Neumünster e.V. |
Recycling: | Einsatz in der Selbsthilfe-/ Recycling Werkstatt des Ausbildungsverbundes Neumünster |
Torsten Hinsche
Ausbildungsverbund Neumünster
T 0 43 21 | 56 18 9-62
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